Tierhalterhaftpflicht für Sie als Tierbesitzer

Für viele sind Tiere alltägliche Begleiter, aber auch oft für eine Überraschung gut. Und dabei kann es teuer werden.

Es sei denn, Sie haben eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Sie vor den Ansprüchen Dritter schützt. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist schon in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Das Versicherungsunternehmen übernimmt die Kosten bei einem anerkannten Schadensfall bis zur Versicherungssumme, die vertraglich vereinbart wurde, weswegen es wichtig ist, vor allem bei Personenschäden, die Deckungssumme ausreichend hoch zu bestimmen, da der Tierbesitzer ansonsten in Unkosten geraten könnte. Die empfohlene Mindestdecksumme bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind in der Regel ab eta fünf Millionen Euro.

Wie bei der Privathaftpflicht, ist die Tierhalterhaftpflicht nur bei ausschließlich Schäden Dritter wirksam, wobei hier nur Schäden, die durch das versicherte Tier entstehen, gedeckt werden.
Kleintiere ( Vögel, Hamster, etc. ) sind bei Ihrer Privathaftpflicht mit versichert. Bei der Tierhalterhaftpflicht werden hauptsächlich Hunde und Pferde (Reit- und Zugtiere) versichert.

Tierhalterhaftpflicht

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne unter folgender Telefonnummer melden… 09072-91250 oder einen telefonischen / persönlichen Termin vereinbaren.