Durch welche Risiken kann der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung erweitert werden?
Durch folgende Risiken kann der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung erweitert werden:
- Photovoltaikanlage ( Die oben genannten Grundgefahren sind bei der Anlage mit abgesichert)
- Glasbruch ( Lichtkuppeln aus Kunststoff oder Glas; Glasbausteine; Scheiben, die künstlerisch bearbeitet wurden; montierte / fertig eingesetzte Schreiben )
- Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks ( z.B. Bruch oder Frost)
- Ableitungsrohre innerhalb des Grundstücks ( z.B. Bruch oder Frost)
- Gartenhäuser oder Pergola mit einer Grundfläche von mehr als 20qm
- Elementarschäden ( Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Überschwemmung , Erdbeben (nur für Häuser bis 300 qm Wohnfläche )
- Vom Mieter nachträglich hinzugefügte Sachen ( z.B. eine Markise ) sind nicht mitversichert, das heißt, man kommt selber für den eventuell auftretenden Schaden auf.
Ab 2018 gib es in Bayern für Hausbesitzer keine staatliche Unterstützung mehr, infolge einer Soforthilfe für den Fall, dass eine Überschwemmungskatastrophe auftrat.